OSZ Wirtschaft und Sozialversicherung August 2007
Grundsätze
einer einheitlichen Leistungsbewertung
unter Beachtung verbindlicher schulrechtlicher Vorgaben
Fach: |
Rechnungswesen |
Bildungsgang: |
OBF zweijährig (OBF/A) |
Anzahl der Klassenarbeiten je Schulhalbjahr |
i. d. R. 2 Klassenarbeiten vgl. AV Klassenarbeiten |
ggf.: Gewicht der beiden Klassenarbeiten |
in der Regel identisch |
Dauer der Klassenarbeiten |
s. AV Klassenarbeiten, 45 bis 90 Minuten |
Grundsätze bei
der Konstruktion |
z. B.: · angemessenes Verhältnis von Reproduktion, Anwendung, Beurteilung · Bezug zur Praxis · Berücksichtigung des Entwicklungsstands der Schüler · Angabe der Anzahl der verlangten Lösungselemente · Berücksichtigung der Hilfsmittel, z. B. Gesetze, Taschenrechner |
Grundsätze bei
der Bewertung |
z. B.: · Lösungsweg nicht erkennbar = 0 Punkte · angemessene Berücksichtigung von Folgefehlern · wird eine bestimmte Anzahl von Lösungselementen verlangt, wird nur die geforderte Anzahl in der geschriebenen Reihenfolge berücksichtigt - unabhängig von ihrer Richtigkeit · Differenzierte Zuordnung von Punkten zur erwarteten Leistung |
Fehlerquotient Deutsch |
s. Anlage |
Verhältnis
Klassenarbeiten zu |
50 : 50 (s. AV-Klassenarbeiten) |
Anteil der Referate, schriftlichen Hausarbeiten, Erkundungen etc. an den sonstigen Leistungen |
maximal 1/3 |
Die Note des allgemeinen Teils soll nicht nur die Mitarbeit, sondern auch andere Formen der übrigen sonstigen Leistungen, z.B. benotete Wiederholungen, Präsentation von Hausarbeiten, Präsentation von Arbeitsergebnissen, kurze schriftliche Lernerfolgskontrollen, angemessen berücksichtigen. Verhältnis der übrigen sonstigen Leistungen |
Ihrem Gewicht entsprechend |
Rundung der ermittelten Gesamtnote |
Ab 0,5 =
nächst schlechtere Note |
Notenschlüssel |
s. Anlage Grundlage: Rundschreiben Bewertung der Leistungsanteile in der … Berufsfachschule , ergänzt durch Beschluss der Abteilungskonferenzen (August 2003) |